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Arbeitsrecht

Im Rechtsgebiet Arbeitsrecht bieten wir ein breites Tätigkeitsspektrum an Beratungen und Prozessvertretungen an. Wir sind hauptsächlich im sog. Individualarbeitsrecht tätig. Im sog. kollektiven Arbeitsrecht (Tarifvertragsstreitigkeit, Streiks, Beratung von Betriebsräten) arbeiten wir mit einem sehr erfahrenen Kooperationspartner zusammen.

Unseren Leistungen im Individualarbeitsrecht beginnen mit der


Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen 

Dabei ist von nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insbesondere Augenmerk auf die einzelnen Klauseln zu nehmen, ob diese wirksam sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, eine unzulässige Benachteiligung oder eine überraschende Klausel vorliegt. Gerade bei Arbeitgebern legen wir bei der Erstellung von Arbeitsverträgen darauf wert, dass der Vertrag auf den jeweiligen Arbeitsplatz angepasst ist.

Mitarbeitereinstellung

Wir beraten und begleiten Arbeitgeber bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern mit Recherchen und im Bewerbungsgespräch.

Arbeitsvertrag kündigen / gekündigt?

Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit ist die  Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen (insbesondere Arbeitsvertragskündigung und  Aufhebungsvertrag). Unsere Spezialität ist die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.

Dies ist einer der wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts. Ein Arbeitnehmer kann insbesondere dann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Darin wird geprüft, ob die Kündigung wirksam ist. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen dabei darauf achten, dass die Kündigung auch von einem dafür zuständigem in dem Unternehmen unterzeichnet, die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Wichtig ist auch, dass die Kündigung nicht eventuell gegen Mutterschutzvorschriften oder den Behindertenschutz verstößt. Der Arbeitnehmer kann auch vortragen, dass die Kündigung sozialwidrig ist. Dies ist jedoch in der Regel nur dann möglich, wenn die Kündigungsschutzklage innerhalb einer 3 Wochen Frist erhoben wird, sonst ist diese Einwendung nicht mehr möglich. Bei der Sozialwidrigkeit einer Kündigung wird geprüft, ob der Mitarbeiter überhaupt unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt. Dazu müssen in der Regel in dem Unternehmen mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt und der gekündigte Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt sein. Wir prüfen, ob diese Vorraussetzungen vorliegen, es sich um eine anzeigepflichtige Massenentlassung handelt, der Betriebsrat angehört oder ob ein vorhandener Tarifvertrag beachtet wurde etc.

Ihr Arbeitsgeber hat Ihnen gekündigt?

Dagegen kann man eine Kündigungsschutzklage bei Gericht erheben. Eine Kündigung kann aus den unterschiedlichsten Gründen unwirksam sein. 

Ob die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, prüfen wir als Anwälte für Sie und vertreten Sie beim Arbeitsgericht in der Kündigungsschutzklage.

Im besten Fall erreichen wir bei Gericht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten, wenn Sie dies wünschen. In vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer auch eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. 

Und denken sie daran, die Frist bis zu der Sie die Klage erheben können, ist schnell abgelaufen. Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich trotzdem vertrauensvoll an uns. Möglicherweise ist dennoch etwas zu retten.

Für Arbeitgeber:

Für Sie als Arbeitgeber gilt: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einem Mitarbeiter kündigen um nicht, durch eine Abfindung an den Arbeitnehmer, gutes Geld dem schlechtem hinterher zu werfen.

Sollten Sie bereits Gegner einer Kündigungsschutzklage sein, so gehen Sie nicht allein zu Gericht. Arbeitsgerichte sind in der Regel arbeitnehmerfreundlich. 

Dies kann für Sie teuer werden.

Abmahnung

Wir verteidigen Sie gegen Abmahnung und zeigen Arbeitgebern wie wirksam abgemahnt und wirksam ein Arbeitsvertrag gekündigt wird.


Schadensersatz und Mobbing

Auch bei Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern vertreten wir Sie, ebenso wie in Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz.

Lohnklage

Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Durchsetzung von Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen, Erstellung von Zeugnissen und Zeugnisüberprüfung.

Arbeitsrecht: Text
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